Terminierung: Difference between revisions
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Zu Jahresbeginn werden die Termine für die Feierlichkeiten vom Vorstand bekannt gegeben. | Zu Jahresbeginn werden die Termine für die Feierlichkeiten vom Vorstand bekannt gegeben. | ||
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Der Organisator ist frei diesen Termin zu verlegen und die Reservierung neu zu tätigen. In diesem Fall muss die Veranstaltungs-AG ebenfalls informiert werden, damit diese die vorherige Reservierung löschen kann. | Der Organisator ist frei diesen Termin zu verlegen und die Reservierung neu zu tätigen. In diesem Fall muss die Veranstaltungs-AG ebenfalls informiert werden, damit diese die vorherige Reservierung löschen kann. | ||
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Für Frühlings- und Adventskaffee beginnt die Veranstaltungs-AG mit der Suche nach Organisatoren 4 Wochen vor dem im Terminplan angesetzten Termin. | Für Frühlings- und Adventskaffee beginnt die Veranstaltungs-AG mit der Suche nach Organisatoren 4 Wochen vor dem im Terminplan angesetzten Termin. | ||
Für das Sommerfest wird diese Vorlaufzeit auf 8 Wochen verlängert. | Für das Sommerfest wird diese Vorlaufzeit auf 8 Wochen verlängert. | ||
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Latest revision as of 22:40, 17 March 2025
Termin Feierlichkeiten[edit]
Zu Jahresbeginn werden die Termine für die Feierlichkeiten vom Vorstand bekannt gegeben.
Anhand des vorliegenden Terminplans reserviert die Veranstaltungs-AG die GW für das jeweilige Wochenende im Belegungskalender.
Der Organisator ist frei diesen Termin zu verlegen und die Reservierung neu zu tätigen. In diesem Fall muss die Veranstaltungs-AG ebenfalls informiert werden, damit diese die vorherige Reservierung löschen kann.
Vorlaufzeit für die Suche nach Organisatoren[edit]
Für Frühlings- und Adventskaffee beginnt die Veranstaltungs-AG mit der Suche nach Organisatoren 4 Wochen vor dem im Terminplan angesetzten Termin.
Für das Sommerfest wird diese Vorlaufzeit auf 8 Wochen verlängert.
Ausfall[edit]
Wenn sich kein Organisator für die Feierlichkeiten meldet, fällt diese aus.
Für Frühlings-und Adventskaffee beträgt die Frist eine Woche vor dem im Terminplan angesetzten Termin und für das Sommerfest beträgt die Frist zwei Wochen.
(oberes mit Vorstand abgleichen)