Terminierung
Termin Feierlichkeiten
Zu Jahresbeginn werden die Termine für die Feierlichkeiten vom Vorstand bekannt gegeben. Anhand des vorliegenden Terminplans reserviert die Veranstaltungs-AG die GW für das jeweilige Wochenende im Belegungskalender. Der Organisator ist frei diesen Termin zu verlegen und die Reservierung neu zu tätigen. In diesem Fall muss die Veranstaltungs-AG ebenfalls informiert werden, damit diese die vorherige Reservierung löschen kann.
Vorlaufzeit für die Suche nach Organisatoren
Für Frühlings- und Adventskaffee beginnt die Veranstaltungs-AG mit der Suche nach Organisatoren 4 Wochen vor dem im Terminplan angesetzten Termin. Für das Sommerfest wird diese Vorlaufzeit auf 8 Wochen verlängert.
Ausfall
Wenn sich kein Organisator für die Feierlichkeiten meldet, fällt diese aus. Für Frühlings-und Adventskaffee beträgt die Frist eine Woche vor dem im Terminplan angesetzten Termin und für das Sommerfest beträgt die Frist zwei Wochen. (oberes mit Vorstand abgleichen)